Belehrungen gemäß dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und der Biostoffverordnung (BioStoffV) sind essenziell, um Mitarbeitende über hygienische Anforderungen, Infektionsrisiken und den sicheren Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen zu informieren und zu schulen. Unsere Leistungen sorgen für Rechtssicherheit und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
Hinweis: Bringen Sie bitte in jedem Fall ein gültiges Ausweisdokument zur Belehrung mit, da sonst keine Ausstellung des Nachweises erfolgen kann!
01
Hygienebelehrungen
Vermittlung grundlegender Hygienevorschriften, insbesondere für Tätigkeiten im Lebensmittelbereich, in der Pflege oder im medizinischen Umfeld.
Erklärung von Übertragungswegen und Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionen.
Belehrungen gemäß § 43 IfSG für Beschäftigte in sensiblen Bereichen, wie der Lebensmittelherstellung oder Gastronomie.
Laboruntersuchungen
Sofern erforderlich werden alle notwendigen Laboruntersuchungen direkt mit durchgeführt.
In fast allen Sprachen
Wir führen die Unterweisung in fast allen Sprache durch.
Infektionsprävention
Aufklärung über Symptome, Meldepflichten und Verhalten im Krankheitsfall.
Informationen zu Impfungen und weiteren Präventionsmaßnahmen.
02
Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen
Schulung zu den Gefährdungsklassen biologischer Arbeitsstoffe (z. B. Viren, Bakterien, Pilze) und zu den damit verbundenen Gesundheitsrisiken.
Einführung in die Schutzmaßnahmen und Sicherheitsstandards beim Arbeiten mit Biostoffen, z. B. in Laboren oder im Gesundheitswesen.
Schutzmaßnahmen und PSA
Vermittlung des richtigen Umgangs mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und hygienischen Arbeitsmethoden.
Unterweisung zu Maßnahmen zur Minimierung von Expositionsrisiken und Kontaminationsgefahren.