Belehrungen nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) und Biostoffverordnung (BioStoffV)

Belehrungen gemäß dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und der Biostoffverordnung (BioStoffV) sind essenziell, um Mitarbeitende über hygienische Anforderungen, Infektionsrisiken und den sicheren Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen zu informieren und zu schulen. Unsere Leistungen sorgen für Rechtssicherheit und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Hinweis: Bringen Sie bitte in jedem Fall ein gültiges Ausweisdokument zur Belehrung mit, da sonst keine Ausstellung des Nachweises erfolgen kann!

01

Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) + ggf. erforderliche Laboruntersuchungen

Hygienebelehrungen

Vermittlung grundlegender Hygienevorschriften, insbesondere für Tätigkeiten im Lebensmittelbereich, in der Pflege oder im medizinischen Umfeld.
Erklärung von Übertragungswegen und Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionen.
Belehrungen gemäß § 43 IfSG für Beschäftigte in sensiblen Bereichen, wie der Lebensmittelherstellung oder Gastronomie.

Laboruntersuchungen

Sofern erforderlich werden alle notwendigen Laboruntersuchungen direkt mit durchgeführt.

In fast allen Sprachen

Wir führen die Unterweisung in fast allen Sprache durch.

Infektionsprävention

Aufklärung über Symptome, Meldepflichten und Verhalten im Krankheitsfall.
Informationen zu Impfungen und weiteren Präventionsmaßnahmen.

02

Belehrungen nach der Biostoffverordnung (BioStoffV)

Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen

Schulung zu den Gefährdungsklassen biologischer Arbeitsstoffe (z. B. Viren, Bakterien, Pilze) und zu den damit verbundenen Gesundheitsrisiken.
Einführung in die Schutzmaßnahmen und Sicherheitsstandards beim Arbeiten mit Biostoffen, z. B. in Laboren oder im Gesundheitswesen.

Schutzmaßnahmen und PSA

Vermittlung des richtigen Umgangs mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und hygienischen Arbeitsmethoden.
Unterweisung zu Maßnahmen zur Minimierung von Expositionsrisiken und Kontaminationsgefahren.