Arbeitsmedizin


Wir bieten Ihnen ein ganzheitliches Leistungsspektrum in der Arbeitsmedizin, das alle relevanten Bereiche und Untersuchungen abdeckt. Unser Ziel ist es, Gesundheit und Sicherheit in Ihrem Unternehmen nachhaltig zu fördern.

Wir bieten eine umfassende Betreuung und Durchführung aller arbeitsmedizinischen Untersuchungen, die gemäß den G-Grundsätzen und der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) erforderlich sind:

Untersuchungen nach den bisherigen G-Grundsätzen

Die G-Untersuchungen (Berufsgenossenschaftliche Grundsätze) dienen dem Schutz der Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden und der Überprüfung ihrer Arbeitsfähigkeit bei spezifischen Belastungen:

z.B.

G20 – Lärm: Untersuchung bei Lärmbelastung zur Prävention von Hörschäden.
G25 – Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten: Prüfung der Eignung für Tätigkeiten mit hohen Anforderungen an Konzentration und Reaktionsfähigkeit.
G26 – Atemschutzgeräte: Untersuchung für Mitarbeitende, die Atemschutzgeräte tragen müssen.
G37 – Bildschirmarbeitsplätze: Vorsorge bei Bildschirmarbeitsplätzen zur Vermeidung von Augen- und Haltungsschäden.
G41 – Arbeiten mit Absturzgefahr: Eignungsprüfung für Tätigkeiten in Höhen.

Weitere Untersuchungen je nach berufsspezifischen Anforderungen, wie z. B. G24 (Hauterkrankungen) oder G42 (Infektionsgefährdung).

Untersuchungen nach der ArbMedVV

Die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung regelt Pflicht- und Angebotsuntersuchungen, um arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken vorzubeugen:

Pflichtvorsorge:
Für Tätigkeiten mit Gefährdung durch Gefahrstoffe, biologische Arbeitsstoffe oder physikalische Belastungen (z. B. Lärm, Vibration).
Beispiele: Tätigkeiten mit Asbest, Blei, Isocyanaten oder Infektionsrisiken.

Angebotsvorsorge:
Wird für Tätigkeiten angeboten, die potenzielle Gesundheitsrisiken bergen, ohne dass eine Pflicht zur Teilnahme besteht.
Beispiele: Arbeiten unter Belastung durch Kälte, Hitze, Feuchtigkeit oder bei Hautbelastungen.

Wunschvorsorge:
Mitarbeitende können freiwillig Untersuchungen in Anspruch nehmen, wenn sie Bedenken hinsichtlich ihrer Gesundheit in Verbindung mit der Arbeit haben.

Unsere arbeitsmedizinischen Untersuchungen sind umfassend, rechtssicher und praxisorientiert. Wir unterstützen Sie bei der Organisation, Durchführung und Dokumentation aller Vorsorgen und Eignungsprüfungen, sodass Ihr Unternehmen stets den gesetzlichen Anforderungen entspricht und die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden optimal geschützt ist.


Untersuchungen für Auslandstätigkeiten

Unsere arbeitsmedizinischen Auslandsuntersuchungen stellen sicher, dass Ihre Mitarbeitenden optimal auf ihre Tätigkeiten im Ausland vorbereitet und gesundheitlich geschützt sind. Mit individuell abgestimmten Untersuchungen und Beratungen unterstützen wir Unternehmen bei der rechtssicheren und gesundheitlichen Betreuung von Mitarbeitenden vor, während und nach Auslandseinsätzen.
Leistungsumfang

1. Gesundheitschecks vor Auslandseinsätzen

Eignungsuntersuchungen: Prüfung der gesundheitlichen Fitness für den spezifischen Einsatzort und die dortigen Arbeitsbedingungen.
Berücksichtigung landesspezifischer Risiken: Einschätzung der gesundheitlichen Gefährdungen durch klimatische Bedingungen, geografische Lage und lokale Gesundheitsrisiken (z. B. Tropenkrankheiten, Infektionsrisiken).
Reisemedizinische Beratung: Informationen über landesspezifische Gesundheitsthemen wie Ernährung, Trinkwasserqualität, Hygiene, Krankheiten und Verhalten in Notfällen.

2. Impfungen und Prophylaxe

Erstellung eines Impfplans: Beratung und Durchführung aller notwendigen und empfohlenen Impfungen entsprechend den Richtlinien des Robert Koch-Instituts (RKI) und der WHO.
Medikamentöse Prophylaxe: Beratung zu und Verschreibung von Medikamenten, z. B. Malariaprophylaxe, sowie Empfehlungen zu Reiseapotheken.

3. Reiseapotheke und Notfallvorsorge

Zusammenstellung von Reiseapotheken: Bereitstellung einer individuell angepassten Reiseapotheke für den Auslandseinsatz, einschließlich Medikamenten, Verbandsmaterial und Erste-Hilfe-Ausrüstung.
Notfallmanagement: Beratung zum Umgang mit medizinischen Notfällen vor Ort sowie Empfehlungen zu Ansprechpartnern, Krankenhäusern und Versicherungen im Zielland.

4. Unterstützung während des Einsatzes

Telemedizinische Beratung: Unterstützung bei gesundheitlichen Fragen oder Problemen während des Auslandseinsatzes, z. B. durch Fernberatung.
Kontakte zu medizinischen Einrichtungen vor Ort: Empfehlungen und Organisation von Behandlungen in vertrauenswürdigen Kliniken oder Praxen.

5. Nachsorge nach der Rückkehr

Nachuntersuchungen: Gesundheitschecks zur Früherkennung möglicher Erkrankungen oder Beeinträchtigungen, die im Ausland entstanden sein könnten.
Rehabilitationsberatung: Unterstützung bei der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, falls gesundheitliche Beeinträchtigungen festgestellt werden.

Unterstützung bei der Umsetzung des Mutterschutzgesetzes 

Arbeitsplatzbezogene Beratung und Beurteilung

Gefährdungsbeurteilungen: Bewertung der Arbeitsplätze in Bezug auf physische, chemische, biologische und psychische Belastungen, die sich negativ auf die Gesundheit der Schwangeren oder des Kindes auswirken könnten.
Anpassung der Arbeitsbedingungen: Vorschläge zur Gestaltung eines sicheren und gesundheitsgerechten Arbeitsplatzes, z. B. durch Änderung der Tätigkeiten, Reduktion von Belastungen oder Versetzung an einen alternativen Arbeitsplatz.

Untersuchung und Beratung der Schwangeren

Medizinische Beratung: Individuelle Beratung zu Gesundheitsrisiken, Schutzmaßnahmen und arbeitsmedizinischen Vorsorgemöglichkeiten während der Schwangerschaft und Stillzeit.
Überprüfung der Arbeitsfähigkeit: Bewertung, ob die Mitarbeitende ihre Tätigkeiten ohne Gefährdung ihrer Gesundheit und der ihres Kindes ausführen kann.

Erstellung von Schutzmaßnahmen

Mutterschutzgerechte Arbeitszeiten: Beratung zu Arbeitszeitregelungen, z. B. Vermeidung von Mehrarbeit, Nachtarbeit oder Überstunden.
Schutz vor Gefährdungen: Unterstützung bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen, z. B. Schutz vor Lärm, Vibrationen, gefährlichen Stoffen oder schweren körperlichen Tätigkeiten.

Dokumentation und Kommunikation

Erstellung von Empfehlungen: Schriftliche Stellungnahmen für Arbeitgeber zur Gestaltung des Arbeitsplatzes und der notwendigen Schutzmaßnahmen.
Schulung und Information: Unterstützung bei der Information von Vorgesetzten und Mitarbeitenden zu den Vorgaben des Mutterschutzgesetzes und den spezifischen Schutzanforderungen.

Begleitung bei individuellen Fällen


Fallbezogene Beratung: Unterstützung des Arbeitgebers bei der Bewertung besonderer Einzelfälle, wie z. B. bei individuellen medizinischen Risiken oder bei der Organisation eines alternativen Arbeitsplatzes.
Kontinuierliche Begleitung: Regelmäßige Überprüfung der Schutzmaßnahmen und Anpassung an den Verlauf der Schwangerschaft oder Stillzeit.


Unsere betrieblichen Dienstleistungen im Rahmen des Mutterschutzgesetzes gewährleisten, dass sowohl rechtliche Vorgaben eingehalten als auch individuelle Bedürfnisse der Mitarbeitenden berücksichtigt werden. Damit fördern wir eine sichere, gesunde und produktive Arbeitsumgebung für werdende und stillende Mütter.

Betriebsbegehungen und Gefährdungsbeurteilungen

Unsere Ärzte unterstützen Sie bei der Verbesserung von Arbeitsbedingungen und der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben.

1. Betriebsbegehungen durch den Betriebsarzt

Regelmäßige Betriebsbegehungen sind ein wesentlicher Bestandteil der arbeitsmedizinischen Betreuung. Wir übernehmen:

Analyse der Gesundheitsrisiken: Identifizierung arbeitsmedizinischer Belastungen und Gesundheitsgefährdungen, wie z. B. Lärm, ergonomische Defizite oder chemische Einwirkungen.

Überprüfung gesetzlicher Vorgaben: Sicherstellung, dass die Arbeitsbedingungen den Anforderungen aus Arbeitsmedizinischer Vorsorgeverordnung (ArbMedVV), Arbeitsstättenverordnung und weiteren gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Prüfung von Schutzmaßnahmen: Bewertung der Wirksamkeit bestehender Maßnahmen wie Lüftungssysteme, ergonomische Arbeitsplätze oder persönlicher Schutzausrüstung.

Empfehlungen zur Gesundheitsförderung: Vorschläge zur Optimierung der Arbeitsumgebung, z. B. durch ergonomische Anpassungen oder Präventionsmaßnahmen.

2. Betriebsärztliche Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentraler Baustein für den Gesundheitsschutz. Wir unterstützen Sie in folgenden Bereichen:

Ermittlung arbeitsmedizinischer Gefährdungen: Analyse von Risiken, die durch physische, chemische, biologische oder psychische Belastungen entstehen.

Gesundheitliche Bewertung: Einschätzung der gesundheitlichen Auswirkungen und Unterstützung bei der Ableitung notwendiger Maßnahmen.

Maßnahmenplanung und Beratung: Entwicklung medizinisch fundierter und praxisorientierter Maßnahmen zur Reduzierung oder Vermeidung von Gesundheitsrisiken.

Dokumentation: Erstellung einer rechtssicheren Dokumentation der arbeitsmedizinischen Aspekte der Gefährdungsbeurteilung.

3. Kontinuierliche Begleitung und Beratung

Wiederholungsbegehungen: Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen sowie der Umsetzung von Maßnahmen.

Schulungen und Sensibilisierung: Durchführung von Unterweisungen und Schulungen zur Förderung eines gesundheitsbewussten Verhaltens.

Individuelle Beratung: Unterstützung bei spezifischen Fragestellungen, z. B. zu besonderen Belastungen, Mutterschutz oder arbeitsmedizinischer Vorsorge.


Wir sorgen für eine sichere, gesunde Arbeitsumgebung und unterstützen Sie rechtssicher und praxisnah.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein wichtiger Baustein, um Mitarbeitende nach längerer Krankheit wieder erfolgreich und nachhaltig in den Arbeitsalltag zu integrieren. Wir unterstützen Sie mit umfassender medizinischer und organisatorischer Expertise bei der Umsetzung eines rechtssicheren und effektiven BEM.

1. Erstgespräch und Bedarfsermittlung

Individuelle Gespräche: Einleitung des BEM-Verfahrens durch ein einfühlsames Erstgespräch mit den betroffenen Mitarbeitenden.
Analyse des Gesundheitszustands: Abklärung der gesundheitlichen Situation in Abstimmung mit den behandelnden Ärzten, sofern die Mitarbeitenden einverstanden sind.
Klärung des Unterstützungsbedarfs: Identifikation der Maßnahmen, die notwendig sind, um die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen.

2. Planung und Umsetzung von Maßnahmen

Arbeitsplatzanpassung: Beratung zu ergonomischen, technischen oder organisatorischen Anpassungen, um die Rückkehr zu erleichtern.
Maßnahmen zur Gesundheitsförderung: Empfehlung von Rehabilitationsprogrammen, Präventionsmaßnahmen oder medizinischen Unterstützungsangeboten.
Teilzeitmodelle oder Schonarbeitsplätze: Planung und Einführung stufenweiser Wiedereinstiegsmodelle zur schrittweisen Belastungssteigerung.

3. Koordination und Kommunikation

Interdisziplinäre Zusammenarbeit: Abstimmung mit Vorgesetzten, Personalabteilung, Schwerbehindertenvertretung und externen Akteuren wie Rentenversicherung oder Reha-Einrichtungen.
Vertraulichkeit und Datenschutz: Sicherstellung des Datenschutzes und der Einhaltung rechtlicher Vorgaben nach § 167 Abs. 2 SGB IX.

4. Nachbetreuung und Evaluation

Kontinuierliche Begleitung: Regelmäßige Überprüfung des Fortschritts und Anpassung der Maßnahmen bei Bedarf.
Evaluation des BEM-Prozesses: Bewertung der Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen und Dokumentation des Verfahrens.

Unser Ziel ist es, durch ein strukturiertes und professionelles BEM die Arbeitsfähigkeit Ihrer Mitarbeitenden wiederherzustellen und langfristig zu sichern.