01
Messung der Lärmbelastung:
Ermittlung des Schallpegels an Arbeitsplätzen und Maschinen.
Berechnung der täglichen Lärmexposition (LEX,8h) Ihrer Mitarbeitenden.
Bewertung der Ergebnisse:
Vergleich der Messergebnisse mit den zulässigen Grenzwerten gemäß LärmVibrationsArbSchV (z. B. 80 dB(A) für Vorsorge, 85 dB(A) für Maßnahmenpflicht).
Empfehlung von Maßnahmen:
Vorschläge zur Lärmminderung, wie technische Lärmschutzmaßnahmen, organisatorische Änderungen oder persönliche Schutzausrüstung (Gehörschutz).
02
Messung der Beleuchtungsstärke:
Ermittlung der Lichtverhältnisse an Arbeitsplätzen, einschließlich Beleuchtungsstärke (Lux), Gleichmäßigkeit und Blendung.
Bewertung der Ergebnisse:
Abgleich der Messergebnisse mit den Anforderungen der DIN EN 12464-1 (z. B. 500 Lux für Büroarbeit oder 200 Lux für Lagerräume).
Optimierung der Beleuchtung:
Empfehlungen zur Verbesserung der Lichtverhältnisse, z. B. durch den Einsatz geeigneter Leuchtmittel, Lampenpositionierung oder zusätzlicher Tageslichtnutzung.
03
Weitere Messungen führen wir gerne nach Anfrage durch oder vermitteln den Kontakt zu weiteren Unternehmen.
Hinweis: Strahlenschutzmessungen, etwa an Röntgenanlagen, führen wir über unser Partnerunternehmen, der
PRS Strahlenschutz GmbH
aus.